AGB
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach Andrea Schröder (nachfolgend Coach genannt) und dem Coachee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Coachee das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) annimmt. Dazu gehören auch Entspannungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Coachee entsprechen, sofern der Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Coachee. Soweit der Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht und beraten werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
1) Coaching ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching und Ahnenarbeit dient der persönlichen Reflexion, ggf. der spirituellen Begleitung und ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Behandlung. Der Coachee trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Termine. Die Teilnahme an einem Coaching oder einer Ahnensession setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
3) Der Coach haftet nicht für mögliche emotionale Reaktionen oder persönliche Entscheidungen, die aus der Arbeit resultieren.
4) Eine Wirksamkeit der angebotenen Methoden ist wissenschaftlich nicht belegt oder anerkannt. Es wurde keine Wirksamkeit durch schulmedizinisch anerkannte wissenschaftliche Studien nachgewiesen.
5) Die Sitzungen können online oder in Präsenz stattfinden.
§ 4 Mitwirkung des Coachees
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Coachee nicht verpflichtet. Ein Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
2) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Coachee die Inhalte verneint.
3) Auch der Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin - und schriftlich erfolgen.
§ 5 Vertraulichkeit des Coachings
1) Der Coach behandelt die Daten des Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche, Übungen und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der Coachee zustimmen wird.
2) § 4 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) Sofern der Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
4) Der Coachee ist mit dem vereinbarten Medium (Zoom, MS Teams o.ä.) beim Online-Coaching einverstanden und hat sich über die ggf. Drittanbieter informiert.
§ 6 Honorar - Verhinderung
1) Eine kostenfreie Terminabsage ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei Absagen bis zum Vortag, die sich innerhalb der gleichen Woche nachholen lassen, entfällt das Ausfallhonorar.
2) Sollte eine Absage oder Verschiebung am selben Tag erfolgen, berechne ich 100% des Honorars für die entfallene Zeit als Ausfallhonorar.
3) Termine, die im Rahmen eines Pakets nicht wahrgenommen wurden, können weder erstattet noch verrechnet werden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Paypal und ist spätestens 48 Stunden vor der Sitzung zu begleichen. Eine Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.
§ 8 Salvatorische Klausel
1) Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
2) Änderungen der AGB können jederzeit erfolgen und werden vor Inkrafttreten mitgeteilt.